Erbschaftssteuer sparen
So vererben Sie Haus und Betrieb mit und ohne Testament an Kinder, Enkelkinder, Ehegatten, Geschwister, Nichten und Neffen mit möglichst wenig Erbschaftssteuer.
Wenn Sie glauben, Erbschaftssteuer geht Sie nichts an, dann haben Sie Recht. Die müssen schließlich Ihre Erben bezahlen. An die gesetzliche oder Ihre persönliche Regelung an wen Sie vererben knüpft das Erbschaftsteuergesetz an.
Wer kann erben?
Sie haben die Wahl. Das Vererben von Vermögen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. So gesehen brauchen Sie nichts zu unternehmen. Alles geht seinen Gang. Ob es der Gang ist, den Sie für sich gestaltet hätten, bleibt dabei unklar. Die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sind teils hunderte von Jahre alt und werden nur sehr zögerlich und konservativ modernisiert. Manche Menschen möchten nicht an Personen vererben, die aber gesetzliche Erben sind. Andere Menschen möchten an Personen vererben, die nicht zu ihren gesetzlichen Erben gehören.
Wieviel Ihre Erben überhaupt von Ihren Nachlass bekommen und wieviel sie Erbschaftssteuer darauf bezahlen müssen, dass hängt vor allem von Ihnen als Erblasser ab. Es hängt davon ab, ob Sie dem Erbabschnitter eine Chance geben, die Erbschaft über Gebühr zu schröpfen. Ach, Sie kennen den Erbabschnitter nicht?
Wie können wir Ihnen helfen?
Sie suchen Rat zum Thema Vererben und erbschaftssteuerliche Folgen? Was können Sie tun? Zunächst können Sie sich vorinformieren. Das geht zum Beispiel sehr gut auf meiner Homeopage www.1erben.de . Meine Homepage ist mit viel Empathie für die Gedanken, Sorgen und Nöte von Personen erstellt, die sich mit einem rechtlich und emotional schwierigen Thema auseinandersetzen wollen.
Auf der Seite sind je 6 zentrale Fragen zum Erbrecht und zum Erbschaftsteuerrecht formuliert. Zu jeder Frage gibt es sodann eine Antwort, die kurz und verständlich einen ersten Zugang zur Problematik vermittelt. Die Antworten sind für den überwiegenden Teil der Bevölkerung zutreffend, falls Sie nicht bereits von den gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches durch individuelle Gestaltungen abgewichen sind. Der Leser wird nicht mit Fachchinesisch überfordert.
Gestaltungsspielraum beim Erben
Da Familienrecht, Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht viele individuelle Gestaltungen zu lässt, gibt es natürlich auch viele Personen, bei denen ihre individuellen Verhältnisse auch nur individuell beurteilt und beraten werden können. Egal ob Sie in gesetzlich geregelten Verhältnissen leben oder ihre individuellen familienrechtlichen Gestaltungen umgesetzt haben, nach der Vorinformation sollten Sie die persönliche Beratung suchen und damit nicht zu lange warten. Sie glauben, eine erbrechtliche und erbschaftsteuerrechtliche Beratung kostet Sie viel Geld? Da irren Sie. Auf den ersten Blick bezahlen die ja Ihre Erben, weil sie weniger vererben. Tatsächlich ist es aber eine überaus sinnvolle Investition, die Ihre Erben vor dem Erbabschnitter schützt und ein Vielfaches an Geld und Vermögen, vielleicht sogar das Hundertfache, spart. Betrachten Sie die Kosten für eine erbschaftsteuerliche Analyse und Beratung als eine Art Versicherung für ein geordnetes und durchdachtes Vererben ihres Vermögens.
In der Folge finden Sie nochmals die Themen meiner Homepage www.1erben.de mit kurzen Hinweisen zum Inhalt.